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FBM-Wahlprogramm zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021

Die FBM unterbreitet ihre Programmvorschläge als ein Diskussions- und Handlungsangebot für Interessierte in allen Bereichen der Gesellschaft und als Grundlage für einen breiten Bürgerdialog.
 
Wir stellen damit einige der Ziele vor, die wir anstreben und umsetzen wollen, wenn wir in den Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt werden. Dafür stehen unsere Kandidaten zu Landtagswahl, aber auch unsere Mitglieder und Sympathisanten sowie unsere gewählten Volksvertreter in den zahlreichen Stadt- und Gemeinderäten.

Grundrechte und innere Sicherheit

Demokratie benötigt einen handlungsfähigen Staat mit demokratischen Strukturen als Träger der tatsächlichen politischen Macht.
Ein funktionierender Nationalstaat ist als Garant für Demokratie, Freiheit und für einen wirksamen Sozialstaat anzusehen. Auch in einem föderalen Staatssystem wie Deutschland ist auf allen Ebenen ein leistungsfähiges Sozialstaatssystem mit Ausgleichsfunktionen zu verankern. Dadurch wird ein Leerlaufen und eine Aushöhlung der Demokratie verhindert. Ein demokratisch verfasster Staat benötigt auch ein effektives System der Kontrolle auf Basis von weitestgehender Transparenz und Informationszugang.
Die FBM bekennt sich deshalb zum auskömmlich finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, als eine vom Markt und Staat unabhängige Informationsquelle für die Gesellschaft. Geeignete Online-Angebote sind für alle Altersgruppen auszubauen. Erforderlich ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der mit zeitgemäßen Angeboten die Vielfalt aller Regionen in ganz Deutschland abbildet und sich aber auch Strukturreformen stellt. Dies betrifft ggf. auch die Zusammenlegung regionaler Länderanstalten, soweit diese nicht sachgerecht ausfinanziert werden können.

Die FBM bekennt sich zur Rechtsstaatlichkeit und zur Bindung an verfassungsrechtliche Normen als Grundlage einer offenen Gesellschaft. Sachsen-Anhalt muss seiner Verantwortung als Garant öffentlicher Ordnung und Sicherheit nachkommen, was auch die Gewährleistung von einer sachgerechten Personalausstattung beinhaltet. Die hierfür notwendigen Liegenschaften und Dienstgebäude sind sachgerecht und zeitgemäß auszustatten.

Wie sich bei der Entscheidungsfindung zu wichtigen Fragen der Gestaltung unserer Zukunft in Klima- und Energiefragen gezeigt hat, wird in einer „Kommissionsdemokratie“ zumeist unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und die Entscheidungsfindung nicht transparent gemacht. Gleichzeitig wird dadurch das Parlament geschwächt bzw. eine breite politische Debatte mit demokratisch legitimierten zentralen Akteuren verhindert.

    • ergänzende Einzelforderungen:
    • konsequente Besetzung und Nachbesetzung von vorhanden Personalstellen im Justiz- und Polizeidienst
    • Abbau des in allen Fachbereichen vorhandenen Beförderungstaus im Landesdienst  

Stärkung der Bürgerrechte:
Die Bürgerrechte dürfen nicht durch einen schleichenden Prozess aus scheinbarer Alternativlosigkeit und technokratischen Vorgaben ausgehöhlt werden.
Es geht dabei auch um vereinfachte Mitbestimmungsmöglichkeiten auf allen Ebenen und nicht nur im kommunalen Bereich. Um dauerhaft mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten zu schaffen, setzt sich die FBM für die Abschaffung der 5%-Hürde für Landtagswahlen ein. Die Wahl hauptamtlicher Mandatsträger als Bürgerrepräsentanten soll zukünftig nur noch für maximal zwei aufeinanderfolgende Wahlperioden zulässig sein.
Die Meinungsfreiheit, welche auch durch die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht ergänzt werden, ist ein notwendiger Bestandteil gelebter Demokratie und darf nicht durch Denkverbote eingeschränkt werden. Transparenz auf Grundlage eines großzügigen Informationszugangsgesetzes. Zur Stärkung der direkten Demokratie sollen Volksentscheide auf Landes- und Bundesebene insbesondere zu Verfassungsänderungen ermöglicht werden.

    • ergänzende Einzelforderungen:
    • Stärkung der Bürgerrechte durch Einrichtung von regelmäßigen Bürgerversammlungen mit institutionellem Charakter auch auf Landes- und Bundesebene
    • Demokratie muss von unten nach oben funktionieren, mit den kommunalen Vertretungen als Verankerung und Wurzel im hierarchisch gegliederten Staatsaufbau
    • Zulässigkeit von Bürgerfragestunden auch in beratenden Gremien der Kommunalvertretungen
    • verpflichtende und regional durchzuführende Bürgerdialoge für Landesregierung

Nachhaltigkeitspolitik ist Zukunftspolitik:
„Wenn wir weiterhin nur das tun, was wir so gut gemacht haben, sind wir erledigt.“
Dieser Ausspruch vom ehemaligen Daimler-Chef Zetsche umschreibt mit klaren Worten die besonderen Anforderungen einer an Nachhaltigkeit orientierten Politik für alle wesentlichen Bereiche der Gesellschaft.

Dazu ist es erforderlich, dass wir zu wichtigen Kernbereichen unsere Denkweisen, Perspektiven und Einstellungen ändern, da wir die Probleme nicht mit dem gleichen Bewusstsein lösen können, mit dem sie entstanden sind. Da der Markt im Kampf gegen den menschenverursachten Klimawandel versagt hat, können nur noch staatliche Regularien eine Verhinderung bzw. Verminderung von Treibhausemissionen und einen effektiven Kurswechsel ermöglichen. Schon heute nutzt die Menschheit Ressourcen, die einem Mehrfachen der Kapazitäten unseres Planeten entsprechen. Planetarische Grenzen gilt es zu beachten. Investitionen und Förderprogramme müssen sich an diesen Prämissen orientieren.

Alle wesentlichen Politikfelder werden durch die aktuellen Herausforderungen einer an Nachhaltigkeit orientierten Politik in Bezug auf Ressourcengerechtigkeit – Gerechtigkeit gegenüber künftigen Generationen – Gerechtigkeit gegenüber Schwächeren geprägt. Hierbei gilt es, die prägenden großen Entwicklungen in der Welt, dies sind die Globalisierung und die Digitalisierung, im Sinne dieser Nachhaltigkeitsprämissen auszurichten und zu gestalten. Wie der Klimawandel verändern die Globalisierung und Digitalisierung maßgeblich unser Leben.

Die FBM bekennt sich darüber hinaus zu einer nachhaltigen Energiepolitik und der eingeleiteten Energiewende.
Die Investitions- und Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Energiewende dürfen jedoch nicht vorrangig auf Kosten der Endverbraucher refinanziert werden.

    • ergänzende Einzelforderungen:
    • Erhalt einer funktionierenden Struktur der Daseinsvorsorge
    • flächendeckende Zugangsmöglichkeiten für schnelle Internetverbindungen


Wirtschaft einschließlich Landwirtschaft

Sachsen-Anhalt zeichnet sich in fast allen Wirtschaftszweigen durch ein, im Vergleich zu den alten Bundesländern, noch immer niedrigeres Produktivitätsniveau aus. Im Agrarsektor wurde das westdeutsche Produktivitätsniveau bereits überschritten. Zu den gravierendsten Schwächen der Wirtschaft des Landes kann eine zu geringe unternehmerische Initiative gezählt werden. 
Die geringe unternehmerische Initiative kommt sowohl in der Zahl der Unternehmen als auch im Gründungsgeschehen zum Ausdruck. Mithin fehlte es der sachsen-anhaltinischen Wirtschaft an wesentlichen Triebkräften für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung. Hochwertige Dienstleistungsbranchen sind im Land nur schwach vertreten. 
Wir brauchen für unser Land ein klares wirtschaftspolitisches Leitbild, das sich entweder an den Stärken des Landes oder an der Beseitigung besonderer Schwächen orientieren sollte.

Unbestritten trägt die Erschließung der Außenmärkte zu wirtschaftlichem Wachstum und damit zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt bei. Dies dient letztendlich auch der Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen im Land. Viele Bürger nehmen die Globalisierung jedoch als ein Projekt der politischen Eliten und der Reichen war. Demgegenüber gilt es, sich für eine marktkonforme Demokratie einzusetzen. Dabei sind die politischen Vertreter gehalten, sich vor der Wählerschaft ihrer Länder zu legitimieren und vor allem Fragen nach der sozialen Gerechtigkeit der Teilhabe und der Identität von Gesellschaften zu beantworten.

Ein tatsächlich vom Wettbewerb geprägter Markt, der vielfältigen konkurrierenden Interessen dient und in vernünftiger Weise reguliert wird, um soziale Standards für Arbeitnehmer und Konsumenten zu sichern, macht die Gesellschaft widerstandsfähiger in Bezug auf Krisen und anpassungsfähiger für neuen Herausforderungen. 

Neben der Entwicklung eines wirtschaftspolitischen Leitbilds ist für das Land eine räumliche Konzentration der Förderpolitik zugunsten der Wachstumspole zu prüfen. Die Zielsetzung und Wirksamkeit der Förderpolitik ist stärker anhand der Arbeitsplatzeffekte und Regionalisierung auszurichten. Es müssen bisherige Fehler bei der Verteilung von Fördermitteln aufgeklärt werden, um daraus zu lernen. Hierzu sind klare Vorgaben für die Vergabe und Kontrolle von Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt an Firmen notwendig. Aus den Fehlern zu Defiziten bei der Kontrolle der landeseigenen Beteiligungsgesellschaft IBG sind die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Gerade in Zeiten der Aufwertung von Tätigkeiten in der IT-Branche und Umstrukturierung zur Dienstleistungsgesellschaft, ist eine gesellschaftliche Aufwertung der handwerklichen Abschlüsse und Anerkennung entsprechender fachlicher Tätigkeiten wichtig. Lebensnah gestaltete Lehrpläne an den Schulen/Ausbildungsstätten müssen durch praxisorientierte Unterrichtsformen ergänzt werden.

Die Vorgaben zum Vergaberecht in Sachsen-Anhalt sind stärker auf die Beteiligungsmöglichkeit regionaler Unternehmen auszugestalten, dabei ist die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohnzahlungen als verbindliches Vergabekriterium zu regeln.

    • ergänzende Einzelforderungen:
    • Bestehende Förderrichtlinien sind hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeitseffekte zu überprüfen.
    • bessere Breitbandversorgung, auch auf dem Land, und nach Möglichkeit Betreiberformen in kommunalen oder genossenschaftlichen Strukturen
    • Auftragsvergaberecht ist stärker auf die Beteiligungsmöglichkeit regionaler Unternehmen und die Einhaltung der Tariftreue auszurichten.
    • Nein zu geheim verhandelten Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA, da hierdurch nationale Entwicklungen und demokratische Entscheidungsprozesse einseitig behindert werden. Die hierdurch angestrebte private Schiedsgerichtsbarkeit ist auch für Verträge mit privaten Investoren abzulehnen.



Land- und Forstwirtschaft:
Einer der wichtigsten Eckpfeiler unserer Gesellschaft ist die Land- und Forstwirtschaft. Wir benötigen hier verlässliche Zusagen auch seitens der Landespolitik. Die Umsetzung und Leitung unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe soll in der Eigenverantwortung der Landwirte liegen.

Wir sagen Nein zur Massentierhaltung in der überwiegend noch praktizierten Form und fordern eine ökologisch nachhaltige Nutztierhaltung in Verbindung mit einer Stärkung regionaler Kreisläufe. Genmanipulierte Pflanzen und Nahrungsmittel dürfen weder in Deutschland noch im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen werden.

Für eine auf Nachhaltigkeit orientierte Land- und Forstwirtschaft gilt es wie in anderen Wirtschaftsbereichen, als besondere Herausforderung die Digitalisierung so zu gestalten, dass hierdurch für alle Arten der landwirtschaftlichen Produktion mehr Tierwohl, mehr Umweltschutz und noch mehr Lebensmittelsicherheit erreicht werden.

    • ergänzende Einzelforderungen:
    • Bestehende Förderrichtlinien sind hinsichtlich ökologischer Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
    • geringerer "Input-Einsatz" und Obergrenzen in Bezug auf Tierproduktion und Haltungsbetrieben
    • mehr Dezentralisierung und mehr Autonomie für Klein- und Ökobauern
    • Festlegung von einzuhaltenden „Brachstreifen“ in unmittelbar angrenzender Nähe zu Straßen, Wegen und Bahnanlagen sowie sämtlichen Fließgewässern.

Umwelt und Verkehr

Mindeststandarts im ländlichen Raum:
In Anbetracht der zukünftigen Herausforderungen durch die Auswirkungen der demografischen Bevölkerungsentwicklung, ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens erforderlich über Ausgestaltung und Mindeststandards für eine funktionierende Struktur im ländlichen Raum. 
Hierzu gehören gerade auch eine gesicherte Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs und dessen Einbindung innerhalb eines überregional getakteten Fernverkehrsnetzes.

Die Vorgaben zum Vergaberecht in Sachsen-Anhalt sind stärker auf die Beteiligungsmöglichkeit regionaler Unternehmen auszugestalten, dabei ist die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohnzahlungen als verbindliches Vergabekriterium zu regeln.

Zukunft mit Bildung und Wissenschaft

Schulsterben und Unterrichtsausfall beenden:
Auch in Zeiten knapper Kassen darf es keine Schulschließungen durch übertriebene Anforderungen an Mindestschülerzahlen geben. Noch vorhandene abweichende Vorgaben zu den Mindestschülerzahlen in entsprechenden Förderprogrammen des Landes, sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen abzusenken bzw. anzupassen. Schulwegzeiten von mehr als 30 Minuten sollen im Grundschulbereich generell nicht zulässig sein.
Es besteht die Notwendigkeit der Verringerung von Ausfallzeiten im regulären Unterricht, wozu mehr Personal und digitale Unterrichtangebote notwendig sind.

zukunftsfähige Bildung:
Bildungsinhalte sind verstärkt auszugestalten als ein Mix aus Wissensvermittlung und der Vermittlung von sozialer Kompetenz und Alltagswissen. Deshalb sind Bildungsziele stärker an den realen Lebensumständen und praktischen Erfordernissen auszurichten. 

Die Vergleichbarkeit von qualitativen Merkmalen der Schulen anhand der Schülerleistungen, ist durch mehr Transparenz zu den Ergebnissen der PISA-Studien (schulformbezogene Auswertungen) zu ergänzen. Dazu gehören auch die Bewertungen zu den Ergebnissen von Abschlussprüfungen der Sekundarschulen bzw. den Abiturprüfungen an den Gymnasien in statistisch aufbereiteter Form, die öffentlich zugänglich zu machen sind (Abschluss-Ranking).

Die Lehreraus- und Fortbildung muss an die gesellschaftlich präzisierten Bildungsinhalte angepasst und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Fortbildungsangebote sind auch digital auszugestalten.

Im Ergebnis der umfassenden Digitalisierung hat digitale Bildung das Potential, die Qualität der Schulbildung in Deutschland zu erhöhen. Damit digitale Bildung gelingt, braucht es aber mehr als einen freiwillig vereinbarten ‚Digitalpakt Schule‘. Deutschland befindet sich seit der ersten Corona-Welle immer wieder in einem Lockdown-light, nun auch mit Bundes-Notbremse, die Schulen sind vielerorts geschlossen und es wird remote unterrichtet (Fernunterricht). Weil Bildungsangelegenheiten zuallererst Ländersache sind, passiert dies in jedem Bundesland anders und uneinheitlich. Öffentliche Bildungsplattformen sind hierbei zu stärken und auszubauen, sodass es im Falle von überdurchschnittlich hohen Nutzungen nicht zu Überlastungen und Ausfällen kommt. Die privaten Cloudangebote des gewinnorientierten Marktes sind auf längere Sicht unglaublich teuer, weshalb geeignete Eigenentwicklungen ggf. auch länderübergreifend vorzuziehen sind.

Die Digitalisierung erfordert eine umfassende nationale Strategie, um auf den verschiedenen politischen Ebenen entschlossen und geschlossen am gemeinsamen Ziel der weltbesten Bildung arbeiten zu können. Deshalb ist es notwendig, Digitalisierung fächerübergreifend gemeinsam mit einem Leitfach Informatik umzusetzen, Medienpädagogen an Schulen zu etablieren, Schulen nachhaltig und adäquat technisch auszustatten. Es geht der FBM dabei um Bildung in der Digitalisierung, nicht um Digitalisierung in der Bildung!

    • ergänzende Einzelforderungen:
    • keine Schulpolitik nach Kassenlage
    • Schluss mit Unterrichtsausfall wegen Lehrermangels
    • Bildungsinhalte sind an die Lebenswirklichkeit anzupassen und auch entsprechend den aktuellen Anforderungen für Distanzunterricht mit digitalen Angeboten auszugestalten

Freie Wissenschaftsausübung:
Wissenschaftliches Arbeiten an den Universitäten und Hochschulen erfordert einen finanziell verlässlichen Rahmen und ein kooperatives Arbeitsumfeld. Dies ist zumindest in Sachsen-Anhalt kaum noch gewährleistet. Der Anteil frei verfügbarer Grundmittel an den Budgets der Hochschulen geht zurück und muss zunehmend durch projektbezogene Drittmittel sowie andere flexible Budgetanteile ersetzt werden.
Der Wettbewerb um diese Mittel prägt zunehmend die Finanzierungs- und Verwaltungsstrukturen von Hochschulen und Forschungsinstituten. Hier bedarf es verlässlicher Rahmenbedingungen und Finanzmittel zur Gewährleistung der Unabhängigkeit von Forschung und Lehre.


Soziales und Generationsverantwortung

Die grundlegenden Sozial- und Generationsfragen sind eng mit den existenziellen Fragen zur Daseinsvorsorge verbunden. Die Daseinsvorsorge umschreibt allgemein die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Dienstleistungen – hier die Gewährleistung von Grundversorgung, was gerade auch Bildung und Kultur einschließt.

Der Staat muss sich nach Auffassung der FBM historisch vom Leistungs- zum Gewährleistungsstaat entwickeln. Für die FBM ist Daseinsvorsorge gleichzeitig Heimatvorsorge, da hiermit den Menschen ermöglicht wird, in ihrer Heimat zu leben. Dies schließt auch das eigenständige Vorhalten von besonderer Infrastruktur z. B. im Bereich der Informationstechnologien ein, um somit die Gewährleistung von Mindeststandards, auch für den Zugang zu Bildungs- und Gesundheitsleistungen. Nur dadurch werden tatsächlich die grundrechtlichen Anforderungen gewährleistet.

soziale Verantwortung:
Wir benötigen einen gesellschaftlichen Konsens zur langfristigen Sicherung (einschließlich notwendiger Finanzierung) bewährter Sozialsysteme. Wir fordern deshalb einen Stopp der Einschnitte in bewährte Sozialsysteme. Keine Überforderung der ehrenamtlichen Strukturen – diese sollen die bewährten Sicherungssysteme ergänzen, können diese aber nicht ersetzen.

Es ist die Einrichtung einer einheitlichen Rentenversicherung unter Einbeziehung von Beamten, Selbständigen, Richtern und Abgeordneten zu prüfen. Dies wird auch schon in anderen europäischen Ländern praktiziert. In Österreich zahlen alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse ein, auch Beamte und Selbständige. Nicht nur, dass dort bei vergleichbaren Bruttolöhnen eine höhere Rente als in Deutschland erzielt wird. Auch liegt das Rentenalter dort stabil bei 65 Jahren für Männer und derzeit 60 Jahren für Frauen.

Gute Reformen müssen nicht immer zum Nachteil für betroffene Leistungsempfänger ausgestaltet werden, es geht um intelligente und nachhaltige Lösungen. Hier muss sich Sachsen-Anhalt über den Bundesrat auch auf Bundesebene stark machen. 

Familienförderung:
Die Nutzung von Kindertagesstätten sollte langfristig ohne Nutzungsentgelt ausgestaltet werden, um somit frühkindliche Bildung unabhängig von sozialer Herkunft zu ermöglichen und Familien mit Kindern zu entlasten. Frühkindliche Bildung ist als Gesamtaufgabe in Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden auszugestalten.

    • ergänzende Einzelforderungen:
    • Stopp der Einschnitte in bewährte Sozialsicherungssysteme
    • Bis zur vollen Kostenfreiheit der Benutzung von Kindertagesstätten sind Kappungsgrenzen erforderlich.


Zuwanderung:
Wir brauchen nach wie vor eine breit angelegte Diskussion und klare Zielvorgaben für ein zeitgemäßes Zuwanderungsgesetz, um somit auch demographischen Fehlentwicklungen wirksam zu begegnen. Einwanderer haben sich zu der in der BRD geltenden Rechts- und Werteordnung zu bekennen. Eine Einbürgerung sollte frühestens nach einer mehrjährigen Eingewöhnungszeit erfolgen, wobei innerhalb dieser Zeit entsprechende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse zu erteilen sind.

Asyl:
Wir bekennen uns zu einem Asylrecht für politisch oder aus anderen Gründen Verfolgte in Deutschland als ein Grundrecht, das in Art. 16a Grundgesetz verankert ist. Das deutsche Asylrecht ist in der Ausgestaltung und Umsetzung den Anforderungen aus dem erhöhten Zustrom von Asylbewerbern anzupassen. Bestehende Verfahrensregelungen sind zeitnah und konsequent umzusetzen. Maßnahmen auf Landesebene und in den Gemeinden sind transparent zu gestalten, unter frühestmöglicher Beteiligung, insbesondere der regionalen Öffentlichkeit.

Die kostendeckende Finanzierung der Leistungen für anerkannte Flüchtlinge und Personen, denen Asyl im Sinne von Art. 16a GG gewährt wurde, ist als Bund-Länder-Aufgabe auch gemeinschaftlich auszugestalten. Neben der weiteren Aufstockung der Bundes- und Landesmittel ist eine vollständige Kostenübernahme der anfallenden kommunalen Leistungen in sozialen Bereichen und der Daseinsvorsorge erforderlich. Bis zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus sind grundsätzlich notwendige Sachleistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge zu gewähren. Dies umfasst auch Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, welche nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, sondern rein steuerfinanziert werden müssen.


Kommunale Selbstverwaltung und Finanzen

Die Auswirkungen von Politik sind für jeden Menschen im unmittelbaren Wohnumfeld erlebbar.
Kommunalpolitik findet vor der eigenen Haustür statt, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, denn schon der Bürgersteig, das Schulgebäude, der Radweg, die Sport- und Freizeiteinrichtungen bis hin zur Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind kommunale Angelegenheiten. Die Menschen in den Städten und Dörfern sind bereit, für ihre Angelegenheiten auch Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Sie wollen aber über tatsächlich relevante Themen mitbestimmen und nicht nur darüber, ob an der Friedhofsmauer nun Efeu oder wilder Wein wachsen soll. Wenn anerkannt wird, dass die Bürgerinnen und Bürger über tatsächlich relevante Themen unabhängig ihrer Außenwirkung mitbestimmen wollen, dann wird Demokratie tatsächlich in den Herzen der Menschen verankert und tatsächlich gelebt.

Nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes muss den Gemeinden deshalb das Recht zustehen, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.
Die Gewährleistung der verfassungsrechtlich normierten kommunalen Selbstverwaltung umfasst insbesondere auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

Auch wenn es Deutschland auf den ersten Blick wirtschaftlich gut geht, zeigen sich beim genaueren Hinsehen Risse im Fundament der Sozialen Marktwirtschaft. Kaum eine europäische Region wird in den nächsten Jahren so sehr vom Rückgang und von der Alterung der Bevölkerung betroffen sein, wie die ostdeutschen Flächenländer und hierbei insbesondere die strukturschwächeren ländlichen Regionen.
Deshalb sind hierfür in Sachsen-Anhalt neue Wege in der Daseinsvorsorge zu erproben und zu entwickeln (Vorreiterrolle für Gesamtdeutschland). Eine funktionierende kommunale Infrastruktur auch als Basis für die erfolgreiche Tätigkeit von Vereinen und Initiativen vermindert Frustration und kann somit einem Leerlaufen der Demokratie entgegenwirken. Die von der FBM angestrebte „Politik für Bürger von unten nach oben“ kann nur dann erfolgreich verwirklicht werden, wenn die Eigenverantwortung der Kommunen auch mit genügend Eigenmitteln in auskömmlicher Finanzausstattung einhergeht.
Anstatt vorausschauender Entwicklungspolitik im Ergebnis einer sachgerechten Analyse und Beantwortung der fundamentalen Fragen auszurichten, wurden seitens des Landes in den letzten Jahrzehnten Gemeinden fusioniert und staatliche Verwaltungsstrukturen (auch Polizeidienststellen und Gerichte) ausgedünnt. Die FBM fordert ein Ende des immensen Vergrößerungs-Eifers, der Landesregierungen in den vergangenen Jahrzehnten angetrieben hat, ohne dass hierbei im Nachgang je die Wirtschaftlichkeit derartiger Reformen auch tatsächlich nachgewiesen wurde.

Stärkung der kommunalen Mitbestimmung:
Eine funktionierende Demokratie erfordert die tatsächliche Mitbestimmung und Mitgestaltung der Menschen im unmittelbaren Lebensumfeld auf der kommunalen Ebene. So wie ein Baum nur mit starken Wurzeln gedeihen und langfristig bestehen kann, so hat Sachsen-Anhalt nur mit starken (finanziell auskömmlich ausgestatteten) Kommunen eine positive Lebens- und Entwicklungsperspektive. Mitbestimmung durch Bürgerbeteiligung funktioniert dann, wenn es gelingt, vom Stammtisch zum Runden Tisch der Demokratie zu kommen. Menschen wollen gestalten statt gestaltet zu werden.

Notwendig ist hierfür eine Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts in Sachsen-Anhalt zugunsten von mehr direkter Demokratie und Bürgernähe. Im Kommunalwahlrecht ist die Einführung ortschaftsbezogener Wahlgebietsregelungen zu ermöglichen, um dadurch eine regionalisierte Repräsentanz in den gemeindlichen Vertretungen zu fördern.

    • ergänzende Einzelforderungen:
    • Ausbau eines sozialen Arbeitsmarktes mit gesellschaftsrelevanten Zielstellungen, besonders in strukturschwachen Regionen.
    • Mehr Politikgestaltung von Unten nach Oben – „Basisdemokratie“ u.a., durch verpflichtende regionale Bürgerdialoge mit Vertretern der Regierung
    • Schaffung zusätzlicher Einwohner-Anhörungsverpflichtungen und Erweiterung der gesetzlichen Vorgaben zum Katalog der Angelegenheiten für mehr direkte Mitbestimmungsmöglichkeiten
    • Zulässigkeit bestimmter freiwilliger Aufgaben auch in Zeiten einer Haushaltskonsolidierung (bis max. 3% vom gemeindlichen Ergebnisplan)
    • Den Ortschaften mit Ortschaftsrat ist ein über die Vereinsförderung hinausgehendes gesetzlich normiertes „Ortschaftsbudget-Recht“ einzuräumen, soweit die Einheitsgemeinden über einen ausgeglichenen Haushalt verfügen.

nationaler Aktionsplan für nachhaltige kommunale Investitionen:
Die FBM fordert von den Verantwortungsträgern auf Bundes- und Landesebene, zur Überwindung der kommunalen Investitionsschwäche einen umfassenden nationalen Aktionsplan für nachhaltige kommunale Investitionen zu ermöglichen.
Dabei sind zur dauerhaften Stärkung der kommunalen Investitionstätigkeit, kurz- und mittelfristig insbesondere folgende Ziele zu erreichen:

    1. Es gilt mehr kommunale Investitionen auf Grundlage einer angemessenen Finanzausstattung zu ermöglichen.
    2. Dazu ist eine weitere Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben durch den Bund erforderlich, da die gestiegenen Sozialausgaben nicht durch die Kommunen zielgerichtet beeinflusst werden können.
    3. Notwendig ist hierfür mehr Umverteilung öffentlicher Mittel zugunsten der wirtschafts- und investitionsschwachen Kommunen im Rahmen einer Neuausrichtung des Länderfinanzausgleichs und innerhalb bzw. ergänzend zum Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt.

Neuordnung des kommunalen Finanzausgleich:
Die Finanzierung der Landkreise und Gemeinden ist auskömmlich anhand der zu erbringenden Aufgaben zur Daseinsvorsorge und definierter Mindeststandards in ländlichen Regionen auszugestalten. Hierunter fallen auch angemessene freiwillige Aufgaben innerhalb der örtlichen Gemeinschaft. Die für zukünftige kommunale Investitionen notwendigerweise erforderlichen und zu erwirtschaftenden Abschreibungsbeträge, müssen bei der Bedarfsermittlung der kommunalen Finanzzuweisungen berücksichtigt werden.
Kommunale Entschuldungen können dauerhaft nur im Gleichklang mit finanziellen Umschichtungen erfolgen. Gerade in unseren ländlichen Regionen müssen übergreifende Mindestanforderungen für die Infrastruktur festgelegt werden, um somit die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.
Durch die Zweckbestimmung von Fördermitteln und den mit den Förderprogrammen verbundenen Bewilligungsanforderungen dürfen keine abweichenden Standards festgelegt werden, soweit diese bereits formal gesetzlich geregelt sind.

Tatsächlich verfügen die Kommunen in Sachsen-Anhalt oftmals nicht über ausreichende Einnahmen aus eigenen Steuermitteln, Gebühren und Beiträgen, um dieses Recht aus eigener Kraft vollumfänglich umzusetzen. Die Bürger und Einwohner, besonders im ländlichen Raum, können mittlerweile auch ohne Blick in die kommunalen Bilanzen erkennen, wie und wo die öffentliche Infrastruktur vernachlässigt wird und öffentliche Einrichtungen oder Spielplätze verschleißen.
Die tatsächlichen Lebensverhältnisse in den ländlichen Gemeinden und die Finanzausstattung der Kommunen entsprechen nicht (mehr) den im Grundgesetz und der Landesverfassung enthaltenen verfassungsrechtlichen Vorgaben.

    • ergänzende Einzelforderungen:
    • Stärkung der Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden durch eine angemessene Finanzausstattung und klare Primärzuständigkeiten in der Daseinsvorsorge. Dies beinhaltet ebenfalls erleichterte Vorgaben zur Zulässigkeit wirtschaftlicher Unternehmen und Beteiligungen in den Regelungen gem. §§ 128 ff. Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt.
    • Sämtliche Querfinanzierungen/Umlagen müssen auf den Prüfstand. Ein Landkreis muss in der Lage sein, seine Finanzausstattung in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu ermitteln und zu bewerten. Dazu gehört die hinreichende Analyse zur Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden.
    • Sachsen-Anhalt benötigt ein verbessertes Fördermittelmanagement, insbesondere zur Steuerung eines kontinuierlichen und vollständigen Mittelabrufs aus den EU-Töpfen und den Bundesfördermittelprogrammen.
    • Gerechte Verteilung der Lasten der Corona-Pandemie, auch innerhalb der staatlichen Ebenen
Umverteilung der sozialen Gesamtlasten:
Da im Zuge der Umgestaltung der Arbeitswelt (Digitalisierung, Automatisierung u.a.) die Anzahl der abhängigen Beschäftigungsverhältnisse als Hauptgrundlage der Finanzierung der Sozialsysteme und Besteuerung rückläufig ist, müssen Kapital und andere Vermögensebenen hierbei zukünftig mehr berücksichtigt und einbezogen werden (Nachhaltigkeit aufgrund verbreiteter Finanzierungsbasis).
Zur Fortentwicklung der strategischen Rahmenbedingungen für eine ganzheitliche Arbeitsmarktpolitik ist es erforderlich, dass die Existenz eines sozialen Arbeitsmarktes anerkannt wird. In die Arbeitsmarktpolitik ist deshalb auch die Förderung von arbeitsmarktfremden, aber gesellschaftsrelevanten Zielen (Bürgerarbeit u.a.) einzubeziehen. Es gilt eine gerechte Verteilung der Lasten der Corona-Pandemie im gesellschaftlichen Maßstab zu ermöglichen, wofür auch ein möglicher Lastenausgleich und die Wiedereinführung der Erhebung der Vermögensteuer gehört.

Stärkung der kommunalen Mitbestimmung:
Unter Verweis auf die gesondert veröffentlichten Thesen der FBM zur Stärkung der kommunalen Mitbestimmung, wird auf die notwendige Fortentwicklung in den Gemeindestrukturen verwiesen. Die FBM setzt sich ein für eine Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts in Sachsen-Anhalt zugunsten von mehr direkter Demokratie und Bürgernähe.

ergänzende Einzelforderungen:
    • Ausbau eines sozialen Arbeitsmarktes mit gesellschaftsrelevanten Zielstellungen, besonders in strukturschwachen Regionen.
    • Mehr Politikgestaltung von Unten nach Oben – „Basisdemokratie“.

Mindeststandart im ländlichen Raum:
Wenn in ländlichen und unter Umständen zudem schrumpfenden Räumen die Möglichkeiten zur individuellen, automobilen Fortbewegung aufgrund altersbedingt zurückgehender Verkehrskompetenzen schrumpfen und sich gleichzeitig die Gelegenheiten (öffentlichen Angebote) aus dem Raum in Ballungszentren zurückziehen, reduzieren sich die Möglichkeiten zur Teilhabe und damit die Lebensqualität ganz erheblich.

Es ist für eine funktionierende Demokratie deshalb auch notwendig, größere Herausforderungen zur nachhaltigen Daseinsvorsorge mit gemeinsamen Strategien und den damit verbundenen finanziellen Anstrengungen zu bewältigen.

In Anbetracht der zukünftigen Herausforderungen durch die Auswirkungen der demografischen Bevölkerungsentwicklung ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens erforderlich über Ausgestaltung und Mindeststandards für eine funktionierende Struktur im ländlichen Raum.

Für Sachsen-Anhalt als Flächenland ist z. B ein funktionierender öffentlicher Nahverkehr in aufeinander abgestimmter Kombination von Schienenpersonennahverkehr und Busanbindungen unerlässlich, da hierdurch die Mobilität und der Zusammenhalt nachhaltig gesichert werden. Hierfür gilt es eine Vernetzung und Ergänzung zu bestehenden Mobilitätsangeboten zu entwickeln. Dadurch können rückläufige Trends im Regionalbahnbereich nicht nur aufgehalten, sondern auch umgekehrt werden. Neben einer hinreichenden Pünktlichkeit bildet eine langfristig gesicherte Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs die wesentliche Basis, damit Personenbeförderung in öffentlichen Nahverkehren als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge funktioniert.

Eine nachhaltige und bürgerfreundliche Verkehrspolitik ist dann gegeben, wenn Mobilität in der Fläche auch ohne Auto grundsätzlich ermöglicht wird. Die Erreichung und Gewährleistung von Mindeststandards im ländlichen Raum ist als gesamt-nationale Aufgabe zur verfassungsmäßig anzustrebenden Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse als eine Aufgabe unter wesentlicher Beteiligung des Bundes anzusehen. Eine eingrenzende Länderzuständigkeit widerspricht hierbei auch den rechtlichen Verpflichtungen der staatlichen Akteure, die sich zum Beispiel aus dem Sozialstaatsprinzip im Art. 20 I Grundgesetz ergeben.

Der Staat muss nach Auffassung der FBM in Deutschland sich demnach historisch vom Leistungs- zum Gewährleistungsstaat entwickeln. Er muss insbesondere dort zum Akteur werden, wo der Markt versagt. Für die FBM ist Daseinsvorsorge gleichzeitig Heimatvorsorge, da hiermit den Menschen ermöglicht wird, in ihrer Heimat zu leben. Dies schließt das eigenständige Vorhalten von besonderer Infrastruktur z. B. im Bereich der Informationstechnologien ein, um somit die Gewährleistung von Mindeststandards und die Einhaltung grundrechtlichen Anforderungen zu garantieren. Was nachhaltige Daseinsvorsorge konkret umfasst und was zur staatlichen Daseinsvorsorge zählt, ist immer wieder Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen.

In Zeiten der zunehmenden digitalen Vernetzung, sind schnelle Internetverbindungen flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Bürger die wesentliche Kontrolle über ihre Infrastrukturnetze ausüben.

    • ergänzende Einzelforderungen:
    • Sicherung einer funktionierenden Struktur der Daseinsvorsorge
    • flächendeckende Zugangsmöglichkeiten für schnelle Internetverbindungen
    • integrale Taktfahrpläne für den Schienenpersonennahverkehr mit abgestimmten Anschlüssen zu den regionalen Bus- und/oder Staßenbahnverkehren

Gesundheit

Öffentliche Daseinsvorsorge beinhaltet auch Angebote für eine flächendeckende Gesundheitsvorsorge. Allgemeinmedizinische und fachärztliche Versorgung muss flächendeckend und anhand des tatsächlichen Bedarfs, in Abstimmung von stationären und ambulanten Angeboten, gewährleistet werden. Seitens des Landes sollen die Bemühungen in den Landkreisen für sog. Sicherstellungspraxen und die Förderungen von zusätzlichen Praxisprojekten ermöglicht werden.

Wie in vielen Landesbereichen ist in Sachsen-Anhalt auch eine chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser festzustellen. Wenn hier nicht sachgerecht und zeitnah reagiert wird, kann langfristig eine bedarfsgerechte Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger bald nicht mehr sichergestellt werden. Das bestehende System der Krankenhausfinanzierung ist zu überprüfen mit dem Ziel, auch unter dem allgemeinen Kosten-Nutzen-Druck, eine optimale Genesung zu ermöglichen. Das System der sog. Fallpauschalen zur Finanzierung der Krankenhäuser (DRG) war von Anfang an auf den Markt orientiert und diente deshalb zumeist nicht der Optimierung der Gesundung, sondern der Kommerzialisierung. Krankenhäuser sind jedoch keine Fabriken und Betten heilen keine Menschen. 

Der ständige Wettbewerbsdruck um die kürzesten Liegezeiten ist ggf. anhand von qualitativen Mindestvorgaben, auch in Bezug auf Vorgaben für Pflegepersonal, zu begrenzen. In der gegenwärtigen Corona-Pandemie wurden die Schwächen der bettenbezogenen Fallpauschalen auch für die Menschen sichtbar, die nicht in den Krankenfabriken arbeiten. Für eine auskömmliche Finanzierung der Investitionen sind die Länder zuständig. In Sachsen-Anhalt ist derzeit keine Finanzierungssicherheit für Investitionen gewährleistet. Stattdessen werden immer wieder die Strukturen in Frage gestellt.
Eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit ist nicht nur in der Altenpflege erforderlich (Pflege-TÜV). Auch die Leistungen und Abrechnungen der Krankenhäuser müssen sich an einem „Gesundheits- TÜV“ messen und nachvollziehen lassen.

Wir brauchen neue Wege für die ärztliche Versorgung auf dem Land.
Eine durchgreifende Anhebung der Landarzthonorare wäre hierbei generell gerechtfertigt, scheiterte bisher u.a. am Widerstand anderer Facharztgruppen. Die Maßnahmen mit finanziellen Anreize für die Aufnahme ärztlicher Tätigkeiten in benachteiligten Regionen sind deshalb konsequent weiter fortzuführen.

Ohne Mitarbeiter, die arztentlastende Tätigkeiten übernehmen, wird die Versorgung aller ländlichen Räume nicht zu sichern sein. Hier können Patientenbetreuungsmodelle zur Sicherung der medizinischen Versorgung, wie z. B. das Initiativprojekt „Agnes“, auf den Weg gebracht werden.

    • ergänzende Einzelforderungen:
    • Ein wesentliches Ziel der Überprüfung des Systems der Krankenhausfinanzierung besteht in der Eindämmung eines Wettbewerbes um immer kürzere Liegezeiten zu Lasten der Behandlungsqualitäten („Gesundheits- TÜV“ und „Ärzte-TÜV“). Wir benötigen keine neuen Studien zur flächendeckenden Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt, sondern eine auskömmliche Finanzierung innerhalb der bestehenden Strukturen.
    • Sicherstellung einer auskömmlichen Investitions-Krankenhausfinanzierung, soweit diese in Zuständigkeiten des Landes liegen.
    • Schaffung von effektiven Kontrollmechanismen zur Umsetzung der Qualitäts- und Personalvorgaben durch unabhängige Prüfer
    • Sanktionsmaßnahmen bei vorsätzlichen oder groben Qualitätsverstößen.




Jede Stimme zählt. 
Sie haben die Möglichkeit, die Vertreter der FBM am 6. Juni zu wählen.
Geben Sie Ihre Stimme unseren Direktkandidaten
der Liste Nr. 14.
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